Spenden und Ethik

Um die Unterstützung und Begleitung der Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kinder möglich zu machen, ist die Björn Schulz Stiftung auf Spenden angewiesen. Etwa 40 Prozent der Arbeit der Björn Schulz Stiftung wird über Spenden finanziert.

Die Björn Schulz Stiftung ist Mitglied im Deutschen Fundraising Verband (DFRV). Für uns und den Deutschen Fundraising Verband ist das Thema "Ethik im Fundraising" von besonderer Bedeutung. Denn die Glaubwürdigkeit und das Image von spendensammelnden Organisationen sind ein wichtiges Thema in der Öffentlichkeit und ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Fundraising (Mittelbeschaffung).

Um Spenderinnen, Spender und Interessierte auf dieses Thema aufmerksam zu machen, gibt es seit 2015 das Ethik-Signet des DFRV. Mit dem Signet dokumentieren Mitglieder des DFRV die Bedeutung und Einhaltung der Regeln für ethisch korrektes Fundraising. Wir als Björn Schulz Stiftung zeigen mit der Nutzung des Ethik-Signets, dass wir uns der Einhaltung dieser gemeinsamen Regeln verpflichtet fühlen.

Die verpflichtenden Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis lauten:

Präambel

Solidarität und die Anerkennung der Würde und der Gleichheit aller Menschen ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen, Institutionen und Organisationen gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen. Dem Gemeinwohl verpflichtete Institutionen und Organisationen sehen sich als Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Sie verpflichten sich zu ethischem Handeln. Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising machen eine gute, ethische Fundraising-Praxis unabdingbar. Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising stärken. Dazu gehört die Einhaltung seiner Charta der Spenderrechte:

1. Würde

Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns.

2. Gesetz

Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.

3. Gemeinwohl

Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Handeln den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und damit für das Gemeinwohl.

4. Verpflichtung zu ethischem Handeln 

Wir als gemeinwohlorientierte Organisation verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

5. Integrität

Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt.

6. Transparenz

Wir verpflichten uns zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden Informationen über die Ziele und die Arbeit der Organisation, die verantwortlichen Personen sowie zur Transparenz bei der Rechnungslegung. Diese muss vollständig und nachvollziehbar sein. Wir veröffentlichen dazu Jahresberichte, die u.a. die Werbe- und Verwaltungskosten in getrennter Form und die Vergütung der Leitungsorgane dokumentieren.

7. Fairness 

Wir unterlassen mit Bezug auf Personen, Dienstleister und andere Organisationen jedes unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten.

8. Freie Entscheidung 

Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützerinnen und Unterstützer. Wir unterlassen jeden unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen.

9. Privatsphäre 

Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz ihrer Privatsphäre.

10. Datenschutz 

Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

11. Mittelverwendung

Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel.

12. Weiterbildung

Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern.

13. Austausch

Wir pflegen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit denen anderer Organisationen auch über den nationalen Rahmen hinaus.

14. Vergütung

Wir sorgen für eine leistungsgerechte, nicht diskriminierende Vergütung aller entgeltlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen praktizieren wir nicht. Dienstleister, die in unserem Namen auftreten, verpflichten wir, diese Regeln gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls einzuhalten. In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn mit Hilfe interner Kontroll- und Schulungssysteme sichergestellt wird, dass weder unzulässiger Druck auf mögliche Förderer noch auf die entgeltlich tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgeübt wird. Insbesondere sind Vorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass arbeitsrechtliche Regelungen wie Mindestlohn und andere unterlaufen werden.

15. Selbstbestimmung 

Wir gehen keine Verpflichtungen gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern, Dienstleistern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein, die unser Handeln in unangemessener Weise determinieren.

16. Befangenheit und Interessenkonflikte 

Wir verpflichten alle für die Organisation handelnden Personen, ihre Beziehungen zu potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern nicht für private und satzungsfremde Zwecke auszunutzen.

17. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung 

Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass sie anderen solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren.

18. Ausübung

Wir verpflichten alle in unserem Namen Handelnde zur Einhaltung der Grundregeln für ethisches Handeln des Deutschen Fundraising Verbandes.

19. Wirksamkeit gegenüber Dritten 

Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Namen Handelnden verbindlich.

20. Schiedskommission

Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundregeln gerügt wissen möchten, können wir uns an die Schiedskommission wenden, die der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat.

(Beschlossen auf der DFRV-Mitgliederversammlung am 26.4.2013 in Berlin. Anpassung der Präambel auf der Mitgliederversammlung am 8. Mai 2019 in Kassel)

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